1. Geltungsdauer
Die Geländeordnung tritt ab dem 02.04.2017 in Kraft und ist bis zu einem Ersatz gültig. Für Vereinsmitglieder ist die Geländeordnung mit dem Beschluß des Vorstandes über die Endgülgkeit der Geländeordnung ab sofort bindend.
2. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die durch den Schattenkatzen Hannover e.V. gepachteten Flurstücke 399 und 400, Zum Dammfleth 1, 2 39339 Wathlingen.
3. Haftungsausschluß
Das Betreten und der Aufenthalt auf dem Gelände, sowie die Teilnahme an Veranstaltungen des Schattenkatzen Hannover e.V. zur Instandsetzung / Instandhaltung oder zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung von Airsoftspielen und artverwandten Spielen geschehen auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche gegen den Verpächter oder den Verein bestehen nicht. Teilnehmer stimmen diesem Haftungsausschluss mit ihrer Teilnahme zu. Sie werden vor der Teilnahme über den Haftungsausschluss in Kenntnis gesetzt und müssen diesen unterschreiben.
4. Aufenthalt auf dem Gelände
Der Aufenthalt auf dem Gelände ist nur im Zusammenhang mit durch den Verein ausgerichteten Veranstaltungen, in Begleitung eines Vorstandsmitglieds oder einer durch den Vorstand legitimieren Vertretung, sowie nach Absprache mit dem Vorstand gestattet. Gäste und Bewerber, die die Geländeordnung nicht unterschreiben, haben das Gelände sofort zu verlassen.
5. Weisungsbefugnis
Den Anweisungen des Vorstands, sowie durch ihn zu diesem Zwecke legitimierten Personen ist Folge zu leisten. Dies schließt auch die Ausübung des Hausrechts ein.
6. Pyrotechnik, Feuer und offenes Licht
Der Einsatz von Pyrotechnik auf dem Gelände ist untersagt. Feuer und offenes Licht dürfen ausschließlich unter strengster Beachtung von Brandschutzvorschriften und unter ständiger Aufsicht genutzt werden. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
7. Beschädigungen und Abfälle
Die Nutzung des Geländes hat so zu erfolgen, dass eine Beschädigung von Bauwerken und deren Bestandteilen, sowie anderen auf dem Gelände befindlichen Gegenständen vermieden wird. Versehentlich verursachte Schäden sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen. Weiterhin ist bei der Nutzung eine Vermeidung von Schäden an Fauna und Flora zu beachten. Hierzu gehört auch, dass jeder seinen Müll nach einer Nutzung fachgerecht selbst entsorgt.
8. Veränderungen am Gelände
Nachhaltige Veränderungen am Gelände, wie der Auf- oder Abbau von Deckungen und artverwandter Strukturen sind erst nach Absprache und Erlaubnis durch den Vorstand oder durch ihn legitimierten Vertretern gestattet.
9. Mitnahme und Nutzung von Anscheins- und freien Waffen
A) Der Transport von Anscheins- und freien Waffen auf das und vom Gelände hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen. D.h. der Transport erfolgt ausschließlich im einem verschließbaren Behälter.
B) Im Bereich der Parkplätze, sowie der Anmeldung müssen die Waffen entleert und gesichert werden. Magazine dürfen erst nach Betreten der für den Schießbetrieb vorgesehenen Bereiche (Spielfeld, Chrono-Bereich, Schießbahn) in die Waffen eingeführt werden.
C) Auf dem Gelände ist ausschließlich die Nutzung biologisch abbaubarer BBs gestattet.
D) Auf unserem Gelände sind keine HPA-Marker erlaubt. Die Maximale Schußenergie beträt 1,5 Joule. Bei speziellen Spieltagen kann es eine Begrenzung auf 0,5 Joule geben.
10. Persönliche Ausrüstung
Am Spiel teilnehmen kann man nur mit einer balistisch geeigneten Schutzbrille und festem Schuhwerk. Die Verwendung einer Schutzmaske wird dringend empfohlen. Wer am Spiel nicht teilnimmt hat dies durch das Tragen einer farbigen Schutzweste zu kennzeichnen.